Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur österreichischen Autobahnvignette.

Allgemeine Fragen

Was ist die österreichische Autobahnvignette?

Die österreichische Autobahnvignette ist eine Mautgebühr für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht verpflichtend. Die Vignette ist als Klebevignette oder digitale Vignette erhältlich.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Vignette?

Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, also PKW, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5t. Fahrzeuge über 3,5t benötigen eine GO-Box für das fahrleistungsabhängige Mautsystem. Fahrräder und E-Bikes sind generell von der Mautpflicht ausgenommen.

Wie lange ist die Jahresvignette gültig?

Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig – das sind rund 14 Monate. Die Jahresvignette 2024 gilt also vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Die Klebevignette ist nicht übertragbar und klebt dauerhaft an der Windschutzscheibe. Eine abgelöste und auf ein anderes Fahrzeug aufgeklebte Vignette gilt als ungültig. Die digitale Vignette ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und kann ebenfalls nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette auf der Autobahn fahre?

Das Fahren ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Bei einer Kontrolle können Sie eine Ersatzmaut von €120 sofort bezahlen. Wenn Sie die Ersatzmaut nicht zahlen oder nicht zahlen können, wird eine Strafanzeige erstattet, die zu einer Geldstrafe von bis zu €3.000 führen kann.

Digitale Vignette

Was ist der Unterschied zwischen digitaler Vignette und Klebevignette?

Die digitale Vignette wird online gekauft und an Ihr Kennzeichen gebunden. Sie müssen nichts aufkleben – die Kontrolle erfolgt elektronisch. Die Klebevignette ist eine physische Vignette, die Sie an der Windschutzscheibe befestigen. Beide Varianten kosten gleich viel und sind rechtlich gleichwertig.

Wie früh kann ich die digitale Vignette kaufen?

Die digitale Vignette kann bis zu 18 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn gekauft werden. Das ist besonders praktisch für die Jahresvignette, die Sie bereits im November für das folgende Jahr kaufen können.

Streckenmaut

Was ist der Unterschied zwischen Vignette und Streckenmaut?

Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Auf bestimmten Strecken (z.B. Brenner, Arlberg-Tunnel, Karawankentunnel) ist zusätzlich eine Streckenmaut zu entrichten. Diese wird direkt an den Mautstationen bezahlt.

Welche Strecken haben Streckenmaut?

Die wichtigsten Strecken mit Streckenmaut sind: Brenner Autobahn A13, Arlberg Straßentunnel, Karawankentunnel A11, Tauern Autobahn A10, Bosruck-Tunnel A9, Gleinalm-Tunnel A9 und Felbertauern Straße. Außerdem gibt es Privatstraßen wie die Großglockner Hochalpenstraße und die Silvretta Hochalpenstraße mit eigenen Tarifen.

→ Alle Streckenmaut-Tarife ansehen

Ausländische Fahrzeuge

Müssen ausländische Fahrzeuge auch eine Vignette kaufen?

Ja. Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, unabhängig vom Herkunftsland. Ausländische Fahrzeuge können die Vignette an Grenzübergängen, Tankstellen oder online kaufen.

Kann ich die Vignette auch im Ausland kaufen?

Ja. Die digitale Vignette können Sie weltweit über den ASFINAG Online-Shop kaufen. In einigen Nachbarländern (Deutschland, Ungarn, Tschechien) gibt es auch ausgewählte Verkaufsstellen für die österreichische Vignette.

Beschwerden und Einsprüche

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Bei Problemen mit der Vignette oder der Streckenmaut wenden Sie sich an:

  • ASFINAG Kundenservice: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich)
  • ASFINAG Website: www.asfinag.at
  • Schriftliche Beschwerde: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien
  • E-Mail: [email protected]
  • Frist für Einsprüche: Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids

Geben Sie in Ihrer Beschwerde immer an: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Streckenabschnitt und Ihre Kontaktdaten.